Endspurt für Amateurchöre und -orchester: Noch bis Jahresende Fördergeld beantragen!

Amateurmusikensembles und Kreisverbände in ländlichen Gebieten und strukturschwachen urbanen Räumen können noch bis 31. Dezember 2022 Projektförderung beantragen. Das Förderprogramm IMPULS vergibt bis zu 20.000 EUR Zuschuss pro Projekt, um das gemeinsame Singen und Musizieren zu unterstützen und zukunftsfähig aufzustellen. Antragstellende können individuelle Beratung und Hilfe im Förderprozess in Anspruch nehmen. Mehr als 12 Millionen EUR sind noch im Fördertopf abrufbar. Die aktuelle Förderquote liegt bei 80 Prozent.

Ob Jugend-Bigband, Frauen-, Kinder- oder Shanty-Chor, Blas- und Zupfensemble, Streich- und Sinfonieorchester, Stadtkapelle, Spielmannszug: Amateurmusikensembles, die Konzerte, Workshops und andere Musikprojekte für den nächsten Frühling und Frühsommer planen, die für ihre Probenräume mobile Luftfilteranlagen anschaffen oder sich digital(er) aufstellen wollen, können über das Förderprogramm IMPULS noch bis zum 31. Dezember 2022 Fördergelder beantragen.

Vielfalt und künstlerische Kreativität der Amateurmusiklandschaft dauerhaft stärken

Das Förderprogramm IMPULS verfolgt das Ziel, die Amateurmusik in ländlichen Gebieten und strukturschwachen urbanen Räumen – nach zwei sehr belastenden Corona-Jahren mit täglich rund 1.400 Konzert-Ausfällen – wiederzubeleben und die Vielfalt und künstlerische Kreativität der traditionsreichen Amateurmusiklandschaft dauerhaft zu stärken. Mehr als 1.000 Projekte wurden über IMPULS bereits gefördert oder befinden sich in Förderung. Die Bandbreite reicht von Open-Air-Konzert, Orchestersuite-Uraufführung, Imagefilm über zeitgemäße Präsentation eines Musikvereins bis zu digitalen Wohnzimmerkonzerten, Instrumentenworkshop und Roadshow für den örtlichen Kinder- und Jugendchor. Der Bedarf an Ermutigung und Ertüchtigung, Beratung und Unterstützung in der Amateurmusiklandschaft war und ist weiterhin groß.

Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) setzt das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der BKM um.

Dazu BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB: „Mit IMPULS konnten wir gerade in ländlichen Räumen viele kooperative Projekte fördern, die unterschiedliche Akteure vor Ort zusammengebracht haben. Neue musikalische Partnerschaften und Initiativen haben die schnelle Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit begünstigt. Jetzt geht es darum, mit dem Programm weitere Ensembles strukturell zu stärken und bei notwendigen Transformationsprozessen zu unterstützen. Zu den Förderbereichen gehören zum Beispiel neue, kreative Proben- und Konzertformate, Maßnahmen, um Mitglieder neu bzw. wieder zu gewinnen, der Aufbau von Jugendabteilungen, mediale Sichtbarkeit oder digitales Arbeiten im Verein. Immer mit dem Ziel, die Vielfalt und Lebendigkeit der Amateurmusik zu erhalten.“

Singen und Musizieren bewegt die Menschen in Deutschland

Die Bedeutung der bundesweiten Amateurmusikszene ist enorm: Nach Zahlen des Musikinformations-zentrums singen und musizieren rund 14 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit. Sie schätzen das gemeinsame Musikerlebnis mit anderen und engagieren sich vielfach ehrenamtlich in ihrem musikalischen Umfeld. Die Amateurmusik prägt das öffentliche Musikleben und ist unverzicht-bar für eine lebendige, vielfältige Zivilgesellschaft sowie die Lebensfreude und die Lebensqualität vor Ort. Amateurmusik leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und Grundversorgung im Land, ermöglicht Teilhabe und fördert den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Förderprogramm IMPULS läuft aus – jetzt Förderung für Projekte 2023 beantragen!

Nach zwei Jahren Laufzeit endet das Vergabeverfahren für das Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 31. Dezember 2022. Förderfähig sind Musikprojekte, die bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen werden. Jedes Amateurmusikensemble hat die Möglichkeit, zweimal eine IMPULS- Förderung zu beantragen.

Bei den förderwürdigen Projekten steht der zeitnahe Neustart der jeweiligen Amateurensembles im Vordergrund. Die Ideen werden nicht nach Kriterien der Innovation oder Alleinstellung bewertet; die Projekte dürfen also der Inspiration dienen. Förderanträge können laufend gestellt werden. Es ist lediglich eine individuelle 2-Monats-Frist zwischen Antragstellung und Projektbeginn zu beachten. Eine unabhängige Jury bewertet die eingehenden Anträge. Die Musikrichtung spielt bei der Entscheidung über einen Antrag keine Rolle.

Das Projektteam des IMPULS-Förderprogramms bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung. Auch im Förderprozess und bei der Projektumsetzung können die Antragstellenden auf umfangreiche Hilfe bauen. Es gibt eine Eins-zu-eins-Betreuung; jedes Projekt kann auf eine immer ansprechbare Projektbegleitung zählen. Das IMPULS-Team ist erreichbar unter der Hotline 07425 / 328806-80. Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 20 Uhr. E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de.

Digitale Infoveranstaltungen finden am 24. November sowie am 8. Dezember jeweils von 17:30 bis 18:30 Uhr statt. Anmeldung unter impuls.bundesmusikverband.de/beratung

Weitere Informationen zum Förderprogramm IMPULS: impuls.bundesmusikverband.de


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