Amateurmusik-Förderprogramm IMPULS wird erweitert: mehr Ensembles profitieren, höhere Fördersummen
Das Förderprogramm IMPULS bietet ab sofort weitere Anreize, um Amateurmusikensembles wie Musikvereine, Chöre, Orchester sowie Kreisverbänden nach der schwierigen Corona-Zeit bei der Wiederaufnahme von Proben- und Konzerttätigkeit dauerhaft zu unterstützen. Die Einreichung von Förderanträgen ist bis zum 31. Dezember 2022 laufend möglich. Wer einen Antrag stellen möchte, kann dafür Beratung und Hilfe nutzen. Das sind die wesentlichen Neuerungen:
- Erweiterte Zielgruppen: Das Förderprogramm IMPULS wird auf strukturschwache urbane Räume (das sind hier Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf in Gemeinden und Städten ab 35.000 Einwohnenden) ausgeweitet und für Kreisverbände geöffnet. Dafür stehen 7,5 Millionen Euro bereit.
- Für die weiterhin im Fokus stehenden ländlichen Räume wurde die definierende Bevölkerungszahl der Kommunen von 20.000 auf bis zu 35.000 Einwohnende angehoben.
- Kreisverbände sind nun antragsberechtigt, wenn sie eigene Maßnahmen durchführen, die für mindestens 10 verschiedene angeschlossene Mitgliedsensembles, die jeweils unter die Definition der ländlichen Räume fallen, realisiert werden. Sofern ein Kreisverband ein eigenes Projekt durchführt, an dem mindestens 10 angeschlossene Ensembles teilnehmen, beträgt die maximale Förderhöhe grundsätzlich 150.000 Euro.
- Erhöhte Fördersumme: Pro antragsberechtigtem Projekt sind bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich.
- Erneute Antragstellung: Musikensembles können zweimal eine Projektförderung erhalten.
- Neuer Förderbereich: die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen zur Unterstützung der gemeinsamen Probentätigkeit. Zuwendungsfähig sind Anschaffungskosten pro Gerät bis zur Höhe von 2.950 Euro brutto, maximal zwei Anschaffungen pro Antragsteller.
- Verlängerter Antragszeitraum: Das Vergabeverfahren endet am 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen: impuls.bundesmusikverband.de.